Falsche Abrechnung rechtfertigt fristlose Kündigung

Kleiner Betrag, große Wirkung: Eine falsche Spesenabrechnung rechtfertigt die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers.

Schon eine kleinere Schwindelei rechtfertigt die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers. In einem Fall, über den das Oberlandesgericht Celle entscheiden musste, hatte der Geschäftsführer sich per Ersatzbeleg 205 Euro für die Anschaffung eines Bürosessels erstatten lassen, obwohl der tatsächliche Kaufpreis bei nur 30 Euro gelegen hatte.

 
 
Personenschaeden Glashuette, Rechtsanwalt Strafrecht nahe Heidenau, Verwarnungsverfahren Heidenau, Gewerblicher Mietvertrag Kreischa, Privater Mietvertrag Dresden, Anwalt Strafrecht Kreischa, Anwalt Dresden, Anwalt Zivilrecht nahe Freiberg, Kuendigung Dohna, Betriebskostenerhoehung Glashuette