Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Rechtsanwalt Zivilrecht nahe Dippoldiswalde, Rechtsanwaeltin Zivilrecht Dresden, Schmerzensgeld Dresden, Mietrecht nahe Radeberg, Gewerblicher Mietvertrag Glashuette, Kuendigungsschutz Coswig, Rechtliche Betreuung Radeberg, Anwaeltin Sozialrecht Kreischa, Schuldner Kreischa, Kanzlei nahe Dohna