Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Wohnungsmietrecht nahe Radeberg, Strafrecht Glashuette, Rechtsanwaltskanzlei Dresden, Rechtsanwaeltin Zivilrecht Dresden, Rechtsanwaeltin Sozialrecht nahe Coswig, Mietrecht Dresden, Arbeitsrecht Dresden, Arbeitszeugnis Dresden, Kuendigung Dresden, Verkehrsrecht nahe Heidenau