Vollbremsung vor der gelben Ampel

Vor einer Ampel muss jeder mit einem plötzlichen Bremsen des Vordermanns rechnen.

Wer darauf vertraut, dass der Vordermann bei Gelb Vollgas gibt statt eine Vollbremsung hinzulegen, muss den vollen Schaden tragen. Schon bei der Anfahrt auf eine Ampelanlage müssen Sie - selbst bei anhaltender Grünphase - mit einem plötzlichen Abbremsen des Vordermanns rechnen, meint das Amtsgericht Hildesheim. Es verdonnerte daher den allzu unvorsichtigen Unfallverursacher zur alleinigen Schadensübernahme, auch wenn der Schaden infolge der unerwarteten Reaktion des Vorausfahrenden auf den Ampelwechsel eingetreten ist.

 
 
Arbeitsrecht nahe Radeberg, Rechtsanwaltskanzlei Dresden, Anwalt Zivilrecht Glashuette, Unterhalt Kreischa, Ermittlungsverfahren Dresden, Mietvertrag Radeberg, Rechtsanwaelte Glashuette, Vormundschaft Freital, Trennung Glashuette, Anwalt nahe Coswig