Gezielter Nachtrunk kostet Versicherungsschutz

Wer nach einem Unfall Alkohol konsumiert, um eine bereits zum Unfallzeitpunkt vorhandene Alkoholisierung zu vertuschen, verliert seinen Versicherungsschutz.

Ebenso wie das gezielte Entfernen vom Unfallort führt auch ein absichtlicher Alkoholgenuss nach einem Unfall zum Wegfall des Versicherungsschutzes. In beiden Fällen verstößt der Versicherungsnehmer nach der Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gegen seine Aufklärungsobliegenheiten. Zumindest das gezielte Betrinken in der Erwartung einer baldigen polizeilichen Vernehmung stellt einen unzulässigen Vertuschungsversuch dar, nachdem durch die spätere Alkoholaufnahme die Ermittlung einer Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt erschwert oder sogar verhindert wird. Unschädlich ist nach der Urteilsbegründung dagegen ein kleiner Drink nach einem Unfall, wenn insbesondere keine Anhaltspunkte für einen alkoholbedingten Schaden vorliegen.

 
 
Schadensersatzansprueche Glashuette, Ehevertrag Kreischa, Rechtsanwalt Dresden, Abmahnung Coswig, Mieterhoehung Glashuette, Wohnungsmietrecht nahe Dippoldiswalde, Inkasso Dresden, Rechtsanwaeltin Sozialrecht Dresden, Schadenersatzansprueche Heidenau, Familienrecht nahe Pirna